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   BVerwG, 18.12.2019 - 1 WB 2.19   

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https://dejure.org/2019,51019
BVerwG, 18.12.2019 - 1 WB 2.19 (https://dejure.org/2019,51019)
BVerwG, Entscheidung vom 18.12.2019 - 1 WB 2.19 (https://dejure.org/2019,51019)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Dezember 2019 - 1 WB 2.19 (https://dejure.org/2019,51019)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io

    Abhilfeentscheidung ohne Beschwerdebescheid

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WBO § 12 ; WBO § 13 Abs. 1 S. 1

  • rechtsportal.de

    WBO § 12 ; WBO § 13 Abs. 1 S. 1
    Beschwerden nach der WBO in truppendienstlichen Angelegenheiten; Anspruch auf einen vollständigen und stattgebenden Beschwerdebescheid

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 23.02.2010 - 1 WB 63.09

    Abhilfe; Abhilfemaßnahme; Beschwerdebescheid; Disziplinarmaßnahme

    Auszug aus BVerwG, 18.12.2019 - 1 WB 2.19
    Der Antragsteller hat zwar aus § 13 Abs. 2 Satz 1 WBO keinen Anspruch auf ein disziplinares Tätigwerden (BVerwG, Beschluss vom 23. Februar 2010 - 1 WB 63.09 - Buchholz 450.1 § 13 WBO Nr. 2 Rn. 27).
  • BVerwG, 29.01.2008 - 1 WB 4.07

    Beschwer; Gründe eines Beschwerdebescheids; Zeichnungsbefugnis.

    Auszug aus BVerwG, 18.12.2019 - 1 WB 2.19
    Die vorgetragenen Rechtswidrigkeitsgründe können ganz oder teilweise offengelassen und die Aufhebung der Maßnahme tragend nur auf einen dieser Gründe oder auch auf einen nicht vorgetragenen Grund gestützt werden; denn es gibt - abgesehen von dem hier nicht einschlägigen Fall der Nichtigkeit - keine unterschiedlichen Qualitäten der Rechtswidrigkeit einer Maßnahme (BVerwG, Beschluss vom 29. Januar 2008 - 1 WB 4.07 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 69 Rn. 26 m.w.N.).
  • BVerwG, 21.03.2019 - 1 WB 38.18

    Besorgnis der Befangenheit bei einem für die dienstliche Beurteilung eines

    Auszug aus BVerwG, 18.12.2019 - 1 WB 2.19
    Hinzu kommt noch, dass eine solche Entscheidung als unselbstständige Zwischenentscheidung nicht isoliert, sondern erst mit dem Rechtsbehelf gegen die Beurteilung zu rügen wäre (BVerwG, Beschluss vom 21. März 2019 - 1 WB 38.18 - juris Rn. 13 m.w.N.).
  • BVerwG, 17.08.1977 - 1 WB 128.76

    Bundeswehr - Vorgesetzte - Dienststellen - Zurücknahme einer Beschwerde

    Auszug aus BVerwG, 18.12.2019 - 1 WB 2.19
    Denn das Beschwerderecht nach § 34 SG gehört zu den im Zweiten Unterabschnitt des Ersten Abschnitts des Soldatengesetzes erwähnten Rechten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. August 1977 - 1 WB 128.76 - NZWehrr 1978, 28 ).
  • BVerwG, 15.12.2022 - 1 WB 17.22

    Antrag gegen isolierte Unterbringung

    a) Das Beschwerderecht gehört zu den im Zweiten Unterabschnitt des Ersten Abschnitts des Soldatengesetzes erwähnten Rechten, die mit einem Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 17 Abs. 1 i. V. m. § 21 Abs. 2 WBO geltend gemacht werden (BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 2019 - 1 WB 2.19 - Rn. 23 m. w. N.).

    Das Beschwerderecht gibt nicht nur einen Anspruch auf einen den Vorgaben der §§ 12, 13 WBO entsprechenden Beschwerdebescheid (BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 2019 - 1 WB 2.19 - Rn. 24), es richtet sich auch auf die Einhaltung der Vorgaben zur Zuständigkeit für den Beschwerdebescheid aus § 9 und § 16 Abs. 3 WBO.

  • BVerwG, 02.06.2021 - 1 WB 22.20

    Vergabe von Gesundheitsziffern im Rahmen einer flugmedizinischen Begutachtung

    Denn das Beschwerderecht nach § 34 SG gehört zu den im Zweiten Unterabschnitt des Ersten Abschnitts des Soldatengesetzes erwähnten Rechten (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 17. August 1977 - 1 WB 128.76 - NZWehrr 1978, 28 und vom 18. Dezember 2019 - 1 WB 2.19 - Buchholz 450.1 § 13 WBO Nr. 3 Leitsatz und Rn. 21 ff.).
  • BVerwG, 13.07.2023 - 1 WRB 2.22

    Erfolgreiche Rechtsbeschwerde einer Vertrauensperson

    Er kann auch einen stattgebenden Beschwerdebescheid verlangen (BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 2019 - 1 WB 2.19 - Buchholz 450.1 § 13 WBO Nr. 3 Rn. 25).
  • BVerwG, 28.01.2021 - 1 WB 29.20

    Anrechnung des Studiums 'Wirtschaftsrecht LL.B.' auf die

    Denn das Beschwerderecht nach § 34 SG gehört zu den im Zweiten Unterabschnitt des Ersten Abschnitts des Soldatengesetzes erwähnten Rechten (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 17. August 1977 - 1 WB 128.76 - NZWehrr 1978, 28 und vom 18. Dezember 2019 - 1 WB 2.19 - Buchholz 450.1 § 13 WBO Nr. 3 Leitsatz und Rn. 21 ff.).
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